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Zusammenarbeit erfolgt in Arbeitsgemeinschaft
Die in der Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Naturwachten Österreichs (ABNÖ) vereinten Landesorganisationen bekennen sich zu umfassender Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Ziel, den Lebensraum und die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädigenden Einflüssen oder Eingriffen zu schützen. In den Bundesländern sind trotz der Verschiedenheit landesrechtlicher Vorschriften zum Schutze der Natur und Umwelt gleichartige Aufgaben und Zielsetzungen Grundlage für die Zusammenarbeit der Berg- und Naturwachten, wobei deren Eigenständigkeit und Verantwortung nicht berührt werden.
Im Spannungsfeld verschiedener Interessen
- Die unterschiedliche Struktur in den einzelnen Ländern bedingt auch sehr verschiedene Aufgabenbereiche.
- Allen Berg- und Naturwachten Österreichs gemeinsam ist die Mitwirkung beim Vollzug der jeweiligen Naturschutzgesetze. Darüber hinaus sind in verschiedenen Ländern auch Nationalparkgesetze, Höhlenschutzbestimmungen, Abfall- und Müllgesetze, Pilzschutzverordnungen, Tierschutzbestimmungen, Geländefahrzeug- und Motorschlittengesetze und das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland zu vollziehen.
Dabei ist es für die in ihrer Freizeit zum Schutze von Natur und Umwelt tätigen Männer und Frauen oft sehr schwierig, im Spannungsfeld öffentlicher Interessen an der Erhaltung eines intakten Lebensraumes einerseits und Individualinteressen von Land(be)nutzern andererseits zu operieren.
Neue Freizeitaktivitäten erzeugen Konflikte
Zu einem besonderen Problem hat sich vielerorts die Entwicklung moderner Geländesportarten wie Mountainbiking und Rafting entwickelt, wobei Berg- und Naturwächter bisweilen sogar die Streitigkeiten zwischen verschiedenen Sportaktivisten (zum Beispiel Mountainbiker und Bergwanderer) schlichten müssen.
Auch die Pilzschutzbestimmungen in einigen Bundesländern haben sich zu einer wichtigen Vollzugsfrage entwickelt, wobei strenge Kontrollen durch die Berg- und Naturwacht oftmals auch positive Auswirkungen für die Waldeigentümer haben.
Intakte Natur erhalten
In Ausübung ihres Dienstes sind die Berg- und Naturwachtorgane an einem amtlichen Dienstabzeichen, welches an der linken Brustseite getragen wird, erkennbar. In den meisten Bundesländern tragen sie eine einheitliche Dienstkleidung, deren Aussehen interne Vorschriften festlegen. Bergmütze oder Diensthut, Diensthemd und Anorak sowie lange Hosen oder Kniebundhosen mit entsprechendem Schuhwerk gehören in der Regel zur Adjustierung. Für bestimmte Einsätze gibt es fallweise auch Sonderbekleidung, etwa für den Alpindienst.
Die Erhaltung einer intakten vielfältigen Natur als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen wird von den Berg- und NaturwächterInnen Österreichs als Gebot der Stunde betrachtet. Ihre vordringlichsten Ziele sind daher:
- Die Bevölkerung und Gäste über Ziele und Notwendigkeiten des Naturschutzes zu informieren,
- gesetzliche Gebote und Verbote zum Schutz von Natur und Umwelt zu überwachen,
- die zuständigen Behörden bei ihren wichtigen Aufgaben zur Erhaltung unseres Lebensraumes zu unterstützen und
- bei der Pflege und Sauberhaltung der heimischen Natur- und Kulturlandschaft aktiv mitzuhelfen.
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