OBERÖSTERREICHISCHE NATURWACHT
Organisationsform:
Verankert im Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
Aufgaben und Ziele: Unterstützung der Behörden bei der Vollziehung des o.g. Gesetzes (z.B. Gebietsüberwachung) sowie Information für die und Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung in Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes auf ehrenamtlicher Basis.
Wirkunsbereich:
In einem, eventuell mehreren im Ausweis eingetragenen Bezirk(en), bezogen auf das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 und seine Verordnungen.
Wie wird man OÖ. Naturwacheorgan?
Einem 2-tägigen Grundkurs folgt eine schriftliche Prüfung, die Angelobung gilt für einen, eventuell mehrere Bezirke des Landes; der Besuch von Fortbildungsveranstaltungenist Pflicht (eine pro Jahr).
Grundvoraussetzungen: Österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 21. Lebensjahres, körperliche, geistige und fachliche Eignung, keine rechtskräftige Verurteilung wegeneines Verbrechens oder wegen eines aus Gewinnsucht begangenen oder gegen die öffentliche Sittlichkeit verstoßenden Vergehens. |